Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft 
tritt, sorgt für eine einheitliche Datenschutzgesetzgebung in der 
gesamten Europäischen Union. Sie findet unabhängig vom Sitz für alle 
Anwendung, die die persönlichen Daten von natürlichen Personen aus der 
EU verarbeiten. Der Begriff „Verarbeitung“ ist sehr weit gefasst und 
bezieht sich auf alle mit personenbezogenen Daten verbundene Aspekte, 
wie beispielsweise den Umgang und die Verwaltung von Daten, 
einschließlich Sammlung, Speicherung, Nutzung und Vernichtung dieser 
Daten. 
 Eine rechtliche Haftung durch die Administratoren wird hiermit ausgeschlossen.